Wahlwerbung zur Europawahl 2024 in der Stadt Hof
Sollen Wahlplakate und Infostände im Stadtgebiet aufgestellt werden, muss dies bis spätestens Freitag, 12. April 2024, schriftlich bei der Stadt Hof beantragt werden. Anträge, die erst nach diesem Termin eingehen, können bei der Einteilung der Standortkontingente nur noch bedingt berücksichtigt werden. Grund hierfür sind die angewendeten Verteilschlüssel, welche abhängig von der Anzahl der beantragenden Parteien sind. Zudem wird durch den Antragsschluss eine zuverlässige und rechtzeitige Bearbeitung sowie Zustellung der Erlaubnisbescheide vor dem Aufstellbeginn gewährleistet.
Mit der Wahlwerbung für die Europawahl darf in der Stadt Hof erst ab dem 10. Mai 2024 begonnen werden.
Weitere Informationen zur Wahlwerbung finden Sie hier.